Nutzungs- und Zahlungsbedingungen heiCLOUD
Vertragspartner sind das Rechenzentrum der Universität Heidelberg (in Folge: Universitätsrechenzentrum) und Nutzungsberechtigte der Universität Heidelberg, die Ressourcen im Rahmen der heiCLOUD nutzen (in Folge: Kunde).
Nutzungsvoraussetzungen
heiCLOUD darf nur unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden:
- Sie sind Nutzungsberechtigter der Universität Heidelberg.
- Sie verpflichten sich, heiCLOUD-Ressourcen ausschließlich zur Erfüllung von Aufgaben gemäß LHG zu nutzen.
Pflichten des Kunden bei der Nutzung von heiCLOUD
- Von Seite des Kunden ist ein heiCLOUD-Mandantenadministrator zu benennen, der die Self-Service-Administration des heiCLOUD-Mandanten in heiCLOUD inkl. Abrechnungsportal (Selektion von Kostenmodellen, Einsicht in die aktuellen Kosten und Rechnungen) verwenden darf. Darüber hinaus darf der heiCLOUD-Mandantenadministrator den heiCLOUD-Mandanten kündigen.
- Bitte geben Sie Änderungen des Kostenstellenverantwortlichen und/oder des heiCLOUD-Mandantenadministrators unverzüglich dem IT-Service des Universitätsrechenzentrums bekannt.
- Sie verpflichten sich, heiCLOUD-Ressourcen ausschließlich unter Beachtung aller relevanten rechtlichen und organisatorischen Vorgaben zu nutzen. Darunter fallen auch die anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, da die Weitergabe spezifischen Wissens in einer Cloud in Drittstaaten oder an Personen aus Drittstaaten der Exportkontrolle unterliegt.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm installierte und/oder betriebene Software vor missbräuchlicher Verwendung oder unbefugtem Zugriff geschützt ist. Insbesondere ist auf die Aktualität installierter Software und deren korrekte Konfiguration zu achten.
- Es gibt vom Universitätsrechenzentrum zentral zur Verfügung gestellte Betriebssystem-Images, die Sie im Rahmen des Angebots nutzen können. Bei der darüber hinausgehenden Nutzung von Betriebssystemen oder Software verpflichten Sie sich, ausschließlich korrekt lizenzierte Software auf heiCLOUD-Ressourcen zu verwenden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Lizenzwahl den Betrieb auf virtualisierten Ressourcen, insbesondere bei Anbietern mit umfangreichen Lizenzbedingungen wie Microsoft oder Oracle. So dürfen beispielsweise Windows-Server nur in Form der durch das Universitätsrechenzentrum bereitgestellten Pakete installiert werden. Darauf aufbauende Microsoft-Software darf ausschließlich mit Software-Assurance-Lizenzen verwendet werden. Bei Lizenzfragen können Sie sich an den IT-Service wenden.
- Für durch Zuwiderhandeln eintretende Schäden oder Ansprüche trägt der Kunde die Verantwortung und eventuelle Haftungen. Das Universitätsrechenzentrum behält sich vor, bei Verdacht auf die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Ressourcen Abschaltungen vorzunehmen.
Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung der kostenpflichtigen Nutzungsparameter erfolgt monatlich. Das Universitätsrechenzentrum wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter Form zukommen lassen. Die Abrechnung erfolgt zu den jeweils zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Basispreisen laut Preisübersicht. Günstigere Marktpreise und Skalierungseffekte werden voraussichtlich in Zukunft zu sinkenden Selbstkosten führen, die wir über entsprechend niedrigere Basispreise an unsere Kunden weitergeben. Sollte es wider Erwarten zu Preissteigerungen kommen, werden wir Sie darüber zeitgerecht informieren. Die Rechnungslegung durch das Universitätsrechenzentrum und die Zahlung durch den Kunden erfolgen je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Offene Rechnungen werden auf Basis einer vom Kostenstellenverantwortlichen erteilten Einzugsermächtigung in regelmäßigen Abständen eingezogen. Das Universitätsrechenzentrum behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs und nach vorheriger Abmahnung sowie angemessener Fristsetzung bereitgestellte Ressourcen abzuschalten bzw. Zugänge zu deaktivieren. Noch ausstehende Kostenbeiträge sind unabhängig davon zu entrichten.
Quota-Änderungen
Quota-Änderungen können jederzeit über ein Online-Formular beantragt werden und sind durch den Kostenstellenverantwortlichen zu genehmigen. Änderungswünsche werden bei Eintreffen des Antrags im Universitätsrechenzentrum geprüft und schnellstmöglich bearbeitet.
Vertragsende und Kündigung
Die Kündigung laufender heiCLOUD-Mandanten ist durch den Kostenstellenverantwortlichen oder den heiCLOUD-Mandantenadministrator jeweils zum Monatsende mit 2 Wochen Kündigungsfrist möglich. Noch ausstehende Kostenbeiträge sind zu entrichten, die rechtzeitige Datensicherung obliegt dem Kunden. Das Universitätsrechenzentrum löscht nach der Deaktivierung des heiCLOUD-Mandanten noch vorhandene Daten auf heiCLOUD-Ressourcen. Die Beendigung von Prepaid-Vereinbarungen erfolgt automatisch mit Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. im Kündigungsfall mit Deaktivierung des heiCLOUD-Mandanten. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Prepaid-Zahlungen ist bei Kündigung eines heiCLOUD-Mandanten nicht möglich.
Speicherung von personenbezogenen Datenarten
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere die Kostenstelle, der Vor – und Nachname und die Email-Adresse des Kostenstellenverantwortlichen, der Vor- und Nachname und die Email-Adresse des Mandantenadministrators, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses (Login und Abrechnung) notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten erfolgt freiwillig.